| Freiwillige Mitgliedschaft |
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Eine freiwillige Mitgliedschaft bei einem Ärztlichen Kreisverband und damit bei der Bayerischen Landesärztekammer ist nur im unmittelbaren Anschluss an eine bestehende Pflichtmitgliedschaft möglich und muss binnen eines Monats nach Ende der Pflichtmitgliedschaft der Meldestelle schriftlich angezeigt werden. Dazu benutzen Sie bitte unten stehenden Link zu einem Formblatt oder Schreiben Sie uns eine Email mit einer kurzen Willenserklärung, das Sie die freiwillige Mitgliedschaft beantragen. Dazu noch die Angaben seit wann, genaue Dienstadresse im Ausland und ggf. Privatanschrift im Ausland. Voraussetzungen:
Wir wünschen Ihnen für Ihren Auslandsaufenthalt alles Gute und bitten Sie nach Ihrer Rückkehr um eine Meldung, damit wir Ihre Mitgliedschaft wieder anpassen können. |
ÄKV Starnberg
Am Biberberg 14
82131 Gauting / Buchendorf
Tel: 089 / 89 13 71 11
Fax: 089 / 89 13 71 12
aekv.starnberg@t-online.de
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